HINWEIS

Traumtänzer (Admin)
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HINWEIS

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Gepostet: 20.01.2008 - 11:46 Uhr  ·  #1
Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal ein paar Zeilen aus unseren Forenregeln hervorheben
und Euch ans Herz legen !


  • Auszug aus § 2 der Forenregeln
  • ... Zu einer solchen Umgebung gehört natürlich auch ein gewisses Vertrauensverhältnis, daher möchten wir in unserem Forum keine "Geister".
  • Der Sinn des Unsichtbarseins widerspricht unserem Motto und dem Ziel, das wir hier verfolgen ...


  • Auszug aus § 4 der Forenregeln
  • ... Die Forumsbetreiber sind weiterhin dazu berechtigt, einzelne Nutzer von der Benutzung dieses Forums auszuschließen, wenn dies durch sachliche Gründe, etwa durch eine Störung des Betriebsablaufs oder eine Nutzung außerhalb des üblichen Forum-Verhaltens gerechtfertigt ist. Ein Ausschluss von der Benutzung des Forums ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der User wiederholt und vorsätzlich gegen die Nutzungsbedingungen verstößt ...


  • Auszug aus § 8 der Forenregeln
  • ... Die Weitergabe der Zugangsdaten und Passwörter an Dritte ist nicht zulässig, die Schreibberechtigung ist nicht übertragbar ...


Jedem steht der Zugang zu diesem Forum offen, wir haben Nichts zu verbergen.
Das einzige, das wir als Gegenleistung erwarten ist, dass sich ein Benutzer offen zu erkennen gibt und sich an die Regeln hält !

Wer nichts Böses im Schilde führt, der kann sich hier ordnungsgemäß anmelden und braucht sich nicht heimlich einzuschleichen,
oder die Zugangsdaten eines Anderen zu mißbrauchen um unerkannt zu bleiben !

Wer sich dazu aber nicht in der Lage sieht, der bleibe bitte draußen !!
Guestuser
 
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Re: HINWEIS

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Gepostet: 23.01.2008 - 17:04 Uhr  ·  #2
Nachdem wir leider schon Fories (auch noch "bekannte Fories" :shock: ) zu Besuch hatten,
die sich nicht an unsere Forumsregeln gehalten haben,
in diesem Fall, u.a.siehe oben, gegen § 8 unserer Regeln verstoßen haben,
haben wir unseren Rechtsanwalt konsultiert.



Diese Website und damit unser Forum ist KEIN rechtsfreier Raum!



Jeder, der bei uns "ankommt", muss sich an Unsere Nutzungsbedingungen und Forumsregeln halten, da er diese rechtlich anerkannt hat.

Wer sich nicht daran hält, begeht u.a., wie im aktuellen Fall, Hausfriedensbruch, was Kein Kavaliersdelikt und kein Kinderspiel ist.

Um uns und unsere Mitglieder gegen solche Menschen zu schützen,
behalten wir uns für die Zukunft nunmehr den rechtliche Weg (u.a. einstweilige Verfügung) vor.


Die Kosten hierfür trägt der Verursacher und werden bei diesem notfalls eingeklagt.
Zudem können und werden geschädigte Mitglieder (ob Rufschädigung, ob FotoDiebstahl oder Diebstahl geistigen Eigentums, üble Nachrede etc.) weitere Rechtsansprüche gegen solche Menschen durchsetzen.

In Zukunft sollte sich Jeder solche unnötigen "Kindereien" überlegen, denn diese könnten für denjenigen recht teuer werden.

Wir bedauern, dass es immer wieder solche Menschen geben muss, die einen friedlichen und freudlichen Austausch stören mussen.
Traumtänzer (Admin)
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Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

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Gepostet: 05.06.2008 - 11:23 Uhr  ·  #3
Aus aktuellem Anlass scheint es notwendig zu sein, noch einmal auf die Rechtslage hinzuweisen !



Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Zitat:
  • "Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Kläger des Verfahrens war der Heise Zeitschriften Verlag. Dieser hatte einem Teilnehmer der Foren von heise online aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt.
  • Trotz dieses Verbots meldete sich der Nutzer zum Teil unter Angabe falscher Personendaten mehrfach erneut an. Nachdem der Verlag Klage erhoben hatte, gab der User in der mündlichen Verhandlung schließlich eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich strafbewehrt, es zu unterlassen, sich an den bei heise online bereitgehaltenen Foren zu beteiligen. Im Rahmen des nun vorliegenden Urteils hatte das Gericht unter anderem über die Aufteilung der Verfahrenskosten hinsichtlich des Forenausschlusses zu entscheiden. Diese habe der Beklagte zu tragen, da er "im Rechtsstreit unterlegen wäre".
  • Nach Ansicht des Gerichts wird bei der Anmeldung zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die Postings der Teilnehmer "nicht unerheblichen Haftungsrisiken" ausgesetzt sei. Hieraus ergebe sich auch ein virtuelles Hausrecht des Anbieters, dem die Befugnis zustehe, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.
  • Diesen Vertrag habe der Verlag wirksam gekündigt. Ein weiteres Festhalten an der Vereinbarung sei nicht zumutbar gewesen, da der Nutzer gegen seine Vertragspflichten verstoßen und damit die Interessen des Verlags verletzt habe. So liege in der Angabe eines falschen Namens bei der Anmeldung eine vorsätzliche Täuschung, die bereits für sich allein genommen geeignet sei, das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zu zerstören. Zudem hatte der Beklagte auch mehrfach E-Mails geschrieben, in denen er sich über den Verlag belustigt und weitere Vertragsverletzungen angekündigt hatte.
  • Das LG München bestätigte damit die Existenz des virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber. Neu dürfte die Feststellung sein, dass zwischen Anbieter und Nutzer ein Vertrag geschlossen wird, dessen Inhalt unter anderen von den Nutzungsbedingungen des Betreibers bestimmt wird. Für Forenanbieter dürfte es damit künftig einfacher werden, zumindest namentlich bekannte Nutzer von der weiteren Teilnahme an den virtuellen schwarzen Brettern auszuschließen. (Joerg Heidrich) / (hob/c't)"
  • Quelle: Heise online
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