Angst beim Anblick eines Hundes kann für Haftung reichen

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Angst beim Anblick eines Hundes kann für Haftung reichen

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Gepostet: 17.04.2008 - 19:53 Uhr  ·  #1
Angst beim Anblick eines Hundes kann für Haftung reichen
  • Laut einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg (Az 12 U 94/07) kann ein Hundehalter im Zweifelsfall auch für Schäden haftbar gemacht werden, die als Konsequenz auf das eigentliche Verhalten des Hundes folgen, obwohl sie nicht direkt durch das Tier verursacht wurden. Im zugrunde liegenden Fall hatte sich eine 78-jährige Radfahrerin offensichtlich derart durch einen bis auf drei Meter auf sie zulaufenden Hund erschreckt, dass sie beim Absteigen vom Fahrrad zu Sturz kam. Der Hund war allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits von seinem Herrchen wieder abgerufen worden. "Zwar erscheint diese Situation zum Teil als ungerecht, jedoch haben der Gesetzgeber und der Bundesgerichtshof dem Tierhalter diese weit reichende Haftung auferlegt, da Tiere in ihrem Verhalten unberechenbar sind und dadurch Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter gefährdet sind. Glücklicherweise hat die Tierhalterhaftung jedoch auch Grenzen. Hat der Geschädigte den Vorfall selbst verschuldet oder hat er völlig ungewöhnlich auf das Verhalten des Tieres reagiert - erleidet beispielsweise ein Hundehalter einen Herzinfarkt aufgrund einer Rauferei seines Hundes mit einem anderen - so scheidet die Haftung des Tierhalters aus", so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht.
  • Quelle: Tasso, mit freundlicher Genehmigung
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Re: Angst beim Anblick eines Hundes kann für Haftung reichen

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Gepostet: 17.04.2008 - 20:36 Uhr  ·  #2
Hmm...naja...aber so irgendwie kann ich das gut verstehen. 3 m ist für einen Menschen, der Angst vor Hunden hat, keine wirklich große Distanz. Wenn der Hund dann auch noch angelaufen kommt...den Schrecken kann ich schon gut verstehen. Irgendwie gehört sich das auch nicht, seinen Hund so auf Leute zulaufen zu lassen. Wenn ich hier an den Höfen vorbeifahre, kommen teilweise auch die Hunde angestürmt. Manche sind an der Kette und kommen bis knapp an die Straße. Vor einem wirklich geifernden Hund habe ich mich auch schon mal so verjagt, dass ich einen Schlenker auf die Straße gemacht machte. Wäre von hinten ein Auto gekommen, hätte das arg ins Auge gehen können. Und die nicht angeketteten sind zwar friedlich, aber wenn einer so angestürmt kommt...ja, woher soll ich das den wissen bei der ersten Begegnung?

Also ich für meinen Teil breche mir keinen Zacken aus der Krone, meine Hunde :mrgreen: ranzurufen, wenn mir Leute entgegenkommen. Ich finde, das gebietet die gegenseitige Rücksichtnahme. Auch wenn ich weiß, dass diese Rücksichtnahme oft sehr einseitig ist, so werde ich mich davon nicht abbringen lassen.
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Re: Angst beim Anblick eines Hundes kann für Haftung reichen

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Gepostet: 17.04.2008 - 20:45 Uhr  ·  #3
Jepp, seh ich genau so :thumbsup:
Deshalb muss Angie auch die meiste Zeit an der Leine bleiben - leider ...
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Re: Angst beim Anblick eines Hundes kann für Haftung reichen

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Gepostet: 18.04.2008 - 15:44 Uhr  ·  #4
Gute Einstellung :hand1: Wir handhaben das genauso mit unseren beiden Bengels
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